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 Betreff des Beitrags: Achtung Kontrolle
BeitragVerfasst: 03.02.2009, 09:32:03 
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Phorist
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Moin!
Denke jeder kennt das Selbstbeweihräucherungsmagazin das gerade zu ein Abfeiern der korrekten Einhaltung deutscher Gesetze ist...

Nur, Frage an Radio Eriwan: Wenn mein Koffer auf einer Flugreise verschwindet, darf ich mir, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, auf Kosten der Fluglinie Ersatz beschaffen. Kleidung, etc...
So, jetzt reise ich am Heimweg in die EU ein und hab einen nigelnagelneuen Koffer voller Krempel bei mir, dessen Inhalt zwangsläufig vollständig im EU-Ausland gekauft ist, damit ich nicht Nackt durch die Gegend laufen muß. Somit überschreite ich die Einfuhrgrenze...

Was tun? Die hängen mir doch im schlimmsten Fall viele Teuros Steuernachzahlung + Strafe an.
Bekommt man da evtl. einen Persilschein für den Zoll?

rätseltdarüber Bertl

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Täglich mit der grünen Hölle unterwegs


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BeitragVerfasst: 03.02.2009, 10:05:04 
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Keine Ahnung.
Ich würde sagen, du informierst Dich da am Besten bei der Airline Deines geringsten Mißtrauens. Die haben den Krempel ja schließlich bezahlt.

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Et lux in tenebris lucet et tenebrae eam non conprehenderunt


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BeitragVerfasst: 03.02.2009, 11:01:32 
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Zweimal geschehen in den 90ern. Danke, Bridisch Erwehs. Keine Ahnung, beim Zoll hat mich nie jemand gefragt. Allerdings wurde mir die Refundierung einer optischen Sonnenbrille verweigert. Grrrr!
Nebstbei, die Koffer samt Inhalt wurden immer spätestens nach 4 Tagen gefunden und an meine Heimadresse in Ö zugestellt. Bin immer mit neuem Koffer und gratis Wäsch vom Urlaub zrückkommen :D .

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LG Günter

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BeitragVerfasst: 03.02.2009, 11:14:42 
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von rechts wegen ist dafür zoll fällig, die kosten für den zoll muss aber die airline übernehmen! wenn ich aber so zurück denke, wieviele koffer ich schon durch den zoll geschleppt habe, ist die chance relativ gering, daß dir ein freundlicher zollbeamter deswegen geld abknöpfen wird...

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BeitragVerfasst: 03.02.2009, 11:27:15 
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Hustinettenbaer hat geschrieben:
von rechts wegen ist dafür zoll fällig, die kosten für den zoll muss aber die airline übernehmen! wenn ich aber so zurück denke, wieviele koffer ich schon durch den zoll geschleppt habe, ist die chance relativ gering, daß dir ein freundlicher zollbeamter deswegen geld abknöpfen wird...


Wieso muß den Zoll die Airline übernehmen? Ist ja der Inhalt des Kunden, nicht der Airline, die den Koffer ja nur im Auftrag des Kunden durch den Zoll bringt. OK, die Kosten werden zuerst möglicherweise übernommen, später aber nachverrechnet.

Allerdings ist eine Zollbeschau bei Rush-Baggage (also eben zu spät geflogenes Gepäck) eher sehr selten, wenn auch nicht ganz ausgeschlossen. Substanzen, die unter das Suchtmittelgesetz fallen, oder Sprengstoffe, sollten dennoch besser nicht im Rush-Baggage enthalten sein...

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BeitragVerfasst: 03.02.2009, 13:23:12 
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wenn die airline einen koffer verschlampt, und dir sofort volle kompensation gewährt (was sie normalerweise aber erst nach ein paar wochen macht, wo du schon wieder daheim bist), könntest du deine zollkosten für die neue wäsche und koffer bei der rückkehr auch noch geltend machen! allerdings nur solange du nicht über die höchstgrenze pro koffer (1200,-?) kommst! ich rede hier nicht von zu spät geflogenen gepäck, sondern das gepäck das du neu eingekauft hast (auf airlinekosten) und somit auch persönlich durch den zoll bringst!

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BeitragVerfasst: 03.02.2009, 13:39:14 
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Alles klar, ich dachte, das wär für das zu spät gekommene Gepäck...

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