V-Pimp hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:
Teile die verschraubt sind, sind davon ausgenommen, also Kotflügel, Türen und dergleichen, alles was man tauschen muß das nicht geschraubt ist meint dann "Unfallfahrzeug" (z.B. die hintere Seitenwand).
Das heißt wenn NUR verschraubte teile "betroffen" sind dann gibts keine Sonderzahlung, aber wenn doch dann eben 2% von der Schadenssumme....
komisch, bei meiner mutter wars ein frontschaden mit stange, kotflügel, motorhaube, scheinwerfer und grill und wir haben die wertminderung ausgezahlt bekommen ... und das war ned so wenig

Auslegungssache, wenn etwa das Schloßblech leicht verbogen ist kann man davon ausgehen, auch wenn sich das "zurückbiegen" lässt, sauber ist es nicht und wenn Kotflügel, Stossstange UND Motorhaube zu tauschen sind dann ist auch "darunter" was hin gewesen, deswegen hat die gegnerische Versicherung wohl keinen Aufstand gemacht....
Im Prinzip gehts darum wenn man etwa "nur" einen fahrer zwischen Kotflügel und Türe hat und durch tauschen von diesen Teilen die Sache erledigt ist weil "darunter" nichts beschädigt wurde dann schaust durch die Finger.