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 Betreff des Beitrags: Frage Wertminderung
BeitragVerfasst: 21.04.2009, 15:14:44 
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Ernstgemeinte Frage:
recht neues Auto, 30tkm, halbes Jahr alt.
Ein Pensi koffert über die Stoptafel: Schaden am oben genannten Fahrzeug laut Gutachter etwa 6000 Euro.

Gibt es da auch eine Zahlung an den Halter, wegen einer Wertminderung? Ich meine, selbst wenn alles top hergerichtet wurde, beim Wiederverkauf ist es trotzdem ein Unfallwagen.

Habt Dank!

lg
dino


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BeitragVerfasst: 21.04.2009, 15:25:35 
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Eigentlich ja.

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Nick

www.1970barracuda.blogspot.com


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BeitragVerfasst: 21.04.2009, 15:35:36 
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Nick hat geschrieben:
Eigentlich ja.


Das "eigentlich" hört sich so nach Problemen an.

Gibts da irgendeine Richtlinie?


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BeitragVerfasst: 21.04.2009, 15:57:12 
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dino hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:
Eigentlich ja.


Das "eigentlich" hört sich so nach Problemen an.

Gibts da irgendeine Richtlinie?



2% vom Schadenswert bei Fahrzeugen die bis zu 2 Jahre alt sind.

Diese 2% kann man NUR beim 1. Unfall geltend machen.

Teile die verschraubt sind, sind davon ausgenommen, also Kotflügel, Türen und dergleichen, alles was man tauschen muß das nicht geschraubt ist meint dann "Unfallfahrzeug" (z.B. die hintere Seitenwand).

Das heißt wenn NUR verschraubte teile "betroffen" sind dann gibts keine Sonderzahlung, aber wenn doch dann eben 2% von der Schadenssumme....


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BeitragVerfasst: 21.04.2009, 19:53:47 
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Danke Rainer!!!


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BeitragVerfasst: 21.04.2009, 20:00:25 
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Rainer hat geschrieben:
Teile die verschraubt sind, sind davon ausgenommen, also Kotflügel, Türen und dergleichen, alles was man tauschen muß das nicht geschraubt ist meint dann "Unfallfahrzeug" (z.B. die hintere Seitenwand).

Das heißt wenn NUR verschraubte teile "betroffen" sind dann gibts keine Sonderzahlung, aber wenn doch dann eben 2% von der Schadenssumme....


komisch, bei meiner mutter wars ein frontschaden mit stange, kotflügel, motorhaube, scheinwerfer und grill und wir haben die wertminderung ausgezahlt bekommen ... und das war ned so wenig :wink:

_________________
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BeitragVerfasst: 21.04.2009, 21:10:48 
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V-Pimp hat geschrieben:
Rainer hat geschrieben:
Teile die verschraubt sind, sind davon ausgenommen, also Kotflügel, Türen und dergleichen, alles was man tauschen muß das nicht geschraubt ist meint dann "Unfallfahrzeug" (z.B. die hintere Seitenwand).

Das heißt wenn NUR verschraubte teile "betroffen" sind dann gibts keine Sonderzahlung, aber wenn doch dann eben 2% von der Schadenssumme....


komisch, bei meiner mutter wars ein frontschaden mit stange, kotflügel, motorhaube, scheinwerfer und grill und wir haben die wertminderung ausgezahlt bekommen ... und das war ned so wenig :wink:


Auslegungssache, wenn etwa das Schloßblech leicht verbogen ist kann man davon ausgehen, auch wenn sich das "zurückbiegen" lässt, sauber ist es nicht und wenn Kotflügel, Stossstange UND Motorhaube zu tauschen sind dann ist auch "darunter" was hin gewesen, deswegen hat die gegnerische Versicherung wohl keinen Aufstand gemacht....

Im Prinzip gehts darum wenn man etwa "nur" einen fahrer zwischen Kotflügel und Türe hat und durch tauschen von diesen Teilen die Sache erledigt ist weil "darunter" nichts beschädigt wurde dann schaust durch die Finger.


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BeitragVerfasst: 22.04.2009, 06:52:34 
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schlossblech is aus faserverbund ... und das hatte nix :wink:

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